November 2026 – Gegen das Schweigen, gegen die Gewalt
Beitrag von Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Liebe Leser:innen,
Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Dies haben die UN-Frauenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention bereits vor Jahren sehr klar festgesetzt.
Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Thema – es betrifft nicht nur einzelne Frauen, sondern es handelt sich um eines der größten, gesellschaftlichen Probleme Deutschlands und weltweit, mit massiven Auswirkungen. An jedem 3. Tag ist in Deutschland eine Frau von Partnerschaftsgewalt
betroffen. Fast an jedem Tag stirbt in diesem Land eine Frau durch die Gewalt ihres Partners oder Ex- Partners. Gewalt gegen Frauen ist geschlechtsspezifisch: Frauen erleben Gewalt, weil sie Frauen sind. Die Tatausübenden sind dabei überproportional zu über 80% männlich. Es ist also kein Zufall, wenn eine Frau Gewalt erlebt, sondern es hat systemisch-strukturelle Gründe.
Rechtlich ist der Themenbereich Gewalt gegen Frauen sehr klar in der sogenannten Istanbul-Konvention geregelt. Die Istanbul-Konvention ist 2018 in Deutschland in Kraft getreten und hat seitdem den Status eines Bundesgesetzes. Sie ist somit für alle staatlichen Ebenen verpflichtend, d.h. der Staat hat die Pflicht, hier umfassend zu handeln! Die Istanbul-Konvention regelt dabei Aspekte wie den Schutz vor Gewalt, den Zugang zum und die Versorgung im Hilfesystem (verpflichtende Hilfsangebote), aber auch die Bereiche der Justiz und die Prävention von Gewalt. Zu geschlechtsspezifischer Gewalt zählt dabei nicht nur Partnerschaftsgewalt oder die Gewalt innerhalb einer Familie, sondern auch Menschenhandel/Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung oder FGM/C.
Die Istanbul-Konvention verweist auch auf besonders vulnerable Gruppen, die einen erhöhten Schutzbedarf haben. Dazu gehören u.a. auch geflüchtete Frauen oder Frauen mit einem Migrationshintergrund. Migrierte und geflüchtete Frauen stehen in Deutschland vor besonders großen Hürden, einen Zugang zu den örtlichen Gewaltschutzsystemen zu finden: Sprachbarrieren, behördliche Barrieren oder ein unsicherer Aufenthaltstitel erschweren deutlich den Zugang zu Hilfe. Hier ist die Istanbul-Konvention sehr eindeutig: diese Hürden müssen abgebaut werden, denn alle Frauen haben das Recht auf gleichberechtigten Schutz!
Dr. Marie-Luise Löffler, Bundessprecherin
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
https://www.gleichberechtigt.org/
bag@gleichberechtigt.org
Fallbeispiel: Aus großer Angst zurück ins Leben
Rosita* erfährt durch ihren Ehemann Gewalt: Er hält sie für unfähig, macht sie klein und gibt ihr kaum Geld. In Peru war sie selbständig und unabhängig, in Deutschland fühlt sie sich durch die Sprachbarriere hilflos und komplett verunsichert. Sie flieht mit ihren Kindern in ein Frauenhaus. Im FiZ erhält sie Stabilisierungsgespräche und nimmt an einem Gruppenangebot teil.
Zu Beginn zeigt Rosita tiefe Traurigkeit und eine unbeschreibliche Angst. Doch in unserer gemeinsamen Arbeit gewinnt sie nach und nach Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl zurück. Nach sechs Monaten traut sie sich, vor Gericht das Sorgerecht für die Kinder zu klären und Vereinbarungen zur Kinderbetreuung zu treffen.
Rosita findet eine Wohnung, meldet die Kinder im Kindergarten an und beginnt ein Ehrenamt. Ihre Sicherheit und Stabilität wachsen und sie entwickelt eine respektvolle Beziehung zu ihrem Ex-Partner. Das bestandene Deutsch-Zertifikat stärkt ihr Selbstvertrauen und sie findet eine passende Arbeit. Sie blickt nun zuversichtlich in die Zukunft.
Rosita lehrt uns die Kraft der Resilienz und wie wichtig eine umfassende Unterstützung für Frauen in Gewaltsituationen ist!
Nidia Flores Garcia, Psychologin, Beraterin im FiZ
* Name geändert
Fraueninformationzentrum FiZ, VIJ e.V.
www.fiz.vij-wuerttemberg.de
Zusätzliche Informationen:
Gewalt gegen Frauen zeigt sich auf viele Arten:
- Gewalt in Ehe und Partnerschaft, Gewalt im Namen der Ehre,
- sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, dazu gehören
- Mobbing und digitale Gewalt
- Menschenhandel und
- Gewalt im Rahmen von Prostitution oder
- Genitalverstümmelung
Direkte Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen sind beispielsweise sexuelle Belästigung, Demütigung, Beleidigung, Prügel, Bedrohung, soziale Kontrolle, sexuelle Nötigung, Stalking oder Vergewaltigung. Jede Form verletzt sie Würde und Leben der Frau.
Hier können Betroffenen anonym Hilfe suchen:
Hilfetelefon 116 016
Beratung in 18 Sprachen:
https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/beratung-in-18-sprachen/




