Im Fokus der Abteilung für Chancengleichheit der Landeshauptstadt Stuttgart steht die strukturelle Ungleichbehandlung, die Menschen bis heute aufgrund ihres Geschlechts und/oder ihrer sexuellen Orientierung erleben. Unser Ziel und unser gesetzlicher Auftrag ist es, die geschlechterspezifische Chancengleichheit in Stuttgart voranzubringen.
Grundlage unserer Arbeit sind dabei die Bestimmungen des Grundgesetzes (GG), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Chancengleichheitsgesetzes (ChG). Im Jahr 2018 trat zudem die sogenannte „Istanbul‐Konvention“ in Kraft: Ein Übereinkommen des Europarats, mit dem sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen dazu verpflichtet, explizit Frauen gegen Gewalt zu schützen.
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