Antidiskriminierung

Beratungssatellit für Antidiskriminierung im Rems-Murr-Kreis

Als Beratungssatellit haben wir uns als Ziel gesetzt, bis Ende 2025 im Landkreis Rems-Murr:

  • Menschen über das Thema Antidiskriminierung zu informieren und zu sensibilisieren und
  • ein Netzwerk gegen Diskriminierung mit verschiedenen Multiplikator_innengruppen, zivilgesellschaftlichen und migrantischen Organisationen sowie mit Behörden aufzubauen, die sich mit der Frage der Gleichstellung und Antidiskriminierung beschäftigen.

Damit ergänzen wir das Beratungsangebot der Beratungsstellen gegen Diskriminierung, die in der Umgebung vom Rems-Murr-Kreis angesiedelt sind.

Zu den Aufgaben des Beratungssatelliten zählen:

  • Weitergabe von Informationen über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • Darstellung einer Übersicht der staatlichen Verpflichtungen und Rechtsnormen zu der geschlechtlichen Gleichstellung

  • Bekanntmachung bestehender Angebote der Antidiskriminierungsberatung

  • Durchführung eines jährlichen Fachtages zur Vernetzung im Bereich Antidiskriminierung im Rems-Murr-Kreis

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung ist die Abwertung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmalen, ohne dass dafür ein rechtfertigender Grund besteht.

Diskriminierung ist gemäß dem Art. 3 des Grundgesetzes verboten. Allerdings kann Diskriminierung unter einer Schwelle vorkommen, die rechtlich zu ahnden und zu sanktionieren ist.

Das Recht auf Gleichbehandlung sowie auch das Recht auf Partizipation, freie Entfaltung und Gleichstellung sind gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Grundrechte, die in nationalen und internationalen Rechtsnormen und Rechtstexten verankert sind. Diese Grundrechte finden Erwähnung im Grundgesetz und dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII), sowie in der Kinderrechtskonvention, der Frauenrechtskonvention (CEDAW) und dem Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD). Konventionen der Vereinten Nationen, die von der Bundesregierung unterschrieben und durch den Bundestag ratifiziert wurden, gelten als Bundesgesetz. Sie sind damit unmittelbar geltendes Recht.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Ausführendes Gesetz gegen Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als „Antidiskriminierungsgesetz“ trat am 18. August 2006 in Kraft. Es setzt vier Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht um. Das AGG soll bestimmte Personengruppen, die vulnerabel sind, vor Diskriminierung schützen. Deshalb stellt es die geschützten Diskriminierungsmerkmale und Diskriminierungsformen ausführlich dar.

Diskriminierungsmerkmale

Das Ziel des AGG (§ 1) ist es, Benachteiligungen durch private Akteure aufgrund folgender Gründe und persönlicher Merkmale zu verhindern oder zu beseitigen:

      • Ethnische Herkunft bzw. rassistische Diskriminierungen,

      • Geschlecht

      • Religion oder Weltanschauung

      • Behinderung

      • Alter

      • sexuelle Identität

Es gibt auch Merkmale der Diskriminierung, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht erfasst werden. Zu diesen im AGG nicht berücksichtigten Merkmalen gehören die Sprache, die Staatsangehörigkeit und die soziale Herkunft einer Person. Die Ausgrenzung aufgrund der sozialen Herkunft wird „Klassismus“ genannt. Demütigung, Ausgrenzung, Marginalisierung und Ausbeutung von Menschen aufgrund ihres sozialen Status verhindern nicht nur deren gesellschaftliche Partizipation, sondern schränken auch Menschen in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrem beruflichen Werdegang ein. Diese Form der Diskriminierung findet an vielen Orten statt: an Schulen, in der Politik, in Institutionen oder in persönlichen Verhaltensweisen.

Anwendungsbereich

Das AGG reglementiert zivilrechtlich die Beziehungen sowie Verhältnisse zwischen Bürgern und Bürger_innen untereinander. Der Anwendungsbereich des AGG umfasst das Arbeitsleben, sog. Massengeschäfte (z.B. Mietverträge und gewöhnliche Kaufverträge) und sonstige zivilrechtliche Verträge.

Das AGG regelt nicht das Verhältnis zwischen Bürger_innen und dem Staat. Somit ist das AGG nicht im Bereich des öffentlichen Rechts anwendbar. Jedoch gibt es in einem Teil des öffentlichen Rechts, nämlich dem Sozialrecht z.T. spezialgesetzliche Diskriminierungsverbote, auf die das AGG verweist.

Formen der Diskriminierung

Als Diskriminierungsformen nach dem AGG gelten

      • unmittelbare (bzw. direkte) und mittelbare (bzw. indirekte) Benachteiligungen. Bei Ersterem geht es um eine offene, ungünstige Behandlung einer Person aufgrund eines oder mehrerer Diskriminierungsmerkmale. Bei indirekter Benachteiligung geht es um eine ungünstige Behandlung, die dem Schein nach aus einer neutralen Regelung oder Norm hervorgeht.
      • Belästigung durch unerwünschte Verhaltensweisen. Zu dieser Kategorie zählen ebenfalls Verhaltensformen wie Intrige, Anpöbeln, Mobbing, Einschüchterung, Beleidigungen, falsche Aussagen, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit einem der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgründe stehen.
      • sexuelle Belästigung, sowie auch

      • Anweisung zur Benachteiligung im Zusammenhang mit einem der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgründe

Dimensionen der Diskriminierung

Benachteiligung kann auftreten, wenn verschiedene Diskriminierungsgründe zusammenfallen und sich wechselseitig verstärken. In diesem Fall spricht man von mehrfacher bzw. mehrdimensionaler Diskriminierung.

Wenn die Merkmale der Diskriminierung nicht mehr voneinander zu trennen sind, spricht man dann von intersektionaler Diskriminierung. Der Begriff „Intersektionalität“ weist auf eine Überlagerung bzw. Überschneidung mehrerer Diskriminierungsgründe hin, wie z.B. die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen und sozialen Herkunft (auf Englisch race, gender, class), und/oder auch in Kombination mit ihrem Alter und ihrer Religion.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 4 AGG) schützt vor Benachteiligungen aus mehreren Gründen, auch wenn der Begriff „Mehrfachdiskriminierung“ im Gesetz nicht genauer definiert wird und nicht deckungsgleich ist mit dem Begriff der Intersektionalität.

Institutionelle Diskriminierung

Im Gegensatz zu individuellen Handlungen oder Vorurteilen, können bestimmte Gruppen von Menschen durch Richtlinien, Verfahren oder Praktiken von Organisationen oder Institutionen systematisch diskriminiert werden. Dies wird als institutionelle Diskriminierung beschrieben.

Institutionelle Diskriminierung ist schwer nachweisbar, dennoch kann sie erhebliche Auswirkungen auf die Chancengleichheit und das Wohlbefinden von benachteiligten Gruppen haben. Die Bekämpfung institutioneller Diskriminierung erfordert oft strukturelle Veränderungen in Organisationen und Institutionen, sowie eine kritische Reflexion über bestehende Praktiken und Systeme.

Diskriminierung: Ort, Räume und Lebensbereiche

Diskriminierung kann in unterschiedlichen Lebensbereichen geschehen. Sie äußerst sich im öffentlichen Leben durch Ausgrenzung oder ungleiche Behandlung von Menschen zum Beispiel

  • in der Schule

  • in der Berufsausbildung und im Berufsleben (wie z.B. bei der Entlohnung von Frauen)

  • bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (wie z.B. das Zutrittsuntersagen einer Diskothek für junge schwarze Männer.)

  • bei der Wohnungssuche

  • im Umgang mit Behörden (wie z.B. eine verdachtsunabhängige Ausweiskontrolle bei Schwarzen und „People of Color“, d.h. migrantisierten Menschen). Dieser Vorgang würde den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz verletzen und es gibt dafür keine Ermächtigungsgrundlage im baden-württembergischen Polizeigesetz.

Im privaten Bereich äußerst sich Diskriminierung beispielsweise durch

  • das Ignorieren einer Person,

  • den Ausschluss einer Person aus der Gruppe oder

  • herablassendes Verhalten gegenüber einer Person aufgrund eines oder mehrerer Merkmale.

Einzelfallberatung: Die überregionale online-Antidiskriminierungsberatung
Alle Menschen, die in unserem Landkreis direkt oder indirekt von Diskriminierung betroffen sind, können sich an adis e.V wenden, um Hilfe zu erhalten. adis e.V. hat die überregionale Beratungsstelle für Baden-Württemberg inne. Die Antidiskriminierungsberatung kann per E-Mail, Einzelchat, Gruppenchat oder telefonisch erfolgen.
Die adis-Online Antidiskriminierungsberatung (adis e.V.) finden Sie hier:

Email: beratung@adis-ev.de

Telefonnummer: 07071 – 143 104 10

Wenn Sie Fragen zu dem Beratungssatellit im Rems-Murr-Kreis haben, wenden Sie sich an:

Forum Internationaler Frauen Baden-Württemberg e.V.

Projektkoordination: Dr. rer. pol. Lucimara Brait-Poplawski
Email: antidiskriminierung-rems-murr@forum-internationaler-frauen.org

Termin nach Vereinbarung

Das Projekt „Beratungssatellit im Rems-Murr-Kreis“ vom Forum Internationaler Frauen BW e.V. wird finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie zu diesem Thema ein Anliegen haben, 
senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Projekte

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Bei allen Projekten handelt es sich zum einen um den Versuch,
die Verfassungs- und Menschenrechtsleitsätze der Gleichstellung, der freien Entfaltung und der persönlichen Grundfreiheit auf die realen Lebensbedingungen und Lebensumstände von Frauen mit internationaler Herkunft in Deutschland gegenüberzustellen und Freiheitslücken aus dem Alltag zu thematisieren.

Zum anderen handelt es sich um Bemühungen, Fachkompetenzen der Frauen zu stärken und Forschungen zu den strukturellen Hintergründen von Diskriminierungen interdisziplinär und im Austausch mit der Praxis (Politik und Nichtregierungsorganisationen) zu betreiben.

 

 

 

Hast du ein zu uns passendes Projekt?
Mach mit!
> kontakt@forum-internationaler-frauen.org

Wichtig ist uns vor allem, einen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Konsens herzustellen, öffentliche Aufmerksamkeit dafür zu gewinnen und eine Anwendungsperspektive anzulegen. Damit ist gemeint, dass die Analyse von Ungleichheiten und deren Folgen (wie die Armut, Benachteiligungen und Freiheitsberaubungen) immer zugleich mit der Frage nach interpersoneller Wertschätzung und nach institutionellen Reformen verbunden werden soll.

Die meisten der vom Forum Internationaler Frauen initiierten Forschungs- und Interventionsprojekte befinden sich im Aufbau. Einige von ihnen sind zwar Weiterführungen von Projekten, die auch mit Partnerorganisationen bearbeitet werden, insgesamt gilt aber, dass eine Mitarbeit auf allen Ebenen und vor dem Hintergrund aller fachlichen Disziplinen und Ausbildungsstufen erwünscht ist. Auch weitergehende Projektinitiativen sind willkommen. Bitte melden Sie sich bei den jeweiligen Ansprechpartnerinnen oder beim Vorstand.

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Wir sind ein eingetragener Verein zur Förderung der Gesellschaftsteilhabe von Frauen mit Einwanderungsgeschichte in Baden-Württemberg

Wer sind wir

Das Forum ist seit 2018 ein landesweiter Fachverein der Frauen mit internationaler Herkunft, der sich für ihre Gleichstellung und ihre sozio-ökonomische Teilhabe in Deutschland und in ihren Heimatländern einsetzt. Es wurde 2015 als eine der Arbeitsgemeinschaften in Stuttgart gegründet.

Unsere Ziele

Ein besonderes Anliegen des Forums Internationaler Frauen, ist die Teilhabe von Frauen mit internationaler Herkunft an der deutschen Gesellschaft, sowie die Anerkennung ihrer vorhandenen Qualifikation und Berufserfahrung. Grundlage hierfür ist die Gleichstellung der Frauen im Sinne der Menschenrechte und der Agenda für nachhaltige Entwicklung.

Arbeitsschwerpunkte

Gegenseitige Beratung, Unterstützung und Planung von Kooperationsmaßnahmen:
• Jährliche Fachtagungen und Workshops
• Schulung, Training, Entwicklung von Fortbildungsseminaren
• Zusammenarbeit mit Vertretern der Arbeitgeberorganisationen, staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Netzwerke
• Forschungs- und Datenauswertung im Bereich des Arbeitsmarktes, der Integration und Gendergerechtigkeit

Bisherige Kooperationspartner*innen

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Jede Person ist willkommen,
kann mitmachen und Mitglied werden

Mitmachen
als Arbeitskreis

Das FIF unterstützt internationale Frauen und Kommunen bei dem Aufbau von Arbeitskreisen auf kommunaler Ebene.

Mitmachen
als Fördermitglied

Jede Frau kann gerne fördernde Mitfrau werden. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, Spenden sind steuerlich absetzbar! Die Spenden-bescheinigung wird zu Beginn des Jahres zugesendet.

Mitmachen
als Organisation

Das FIF freut sich auf neue Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit Vereinen und Aktionsgruppen.

Förderung

Das FIF unterstützt internationale Frauen und Kommunen bei dem Aufbau von Arbeitskreisen auf kommunaler Ebene. Diese sollen zur Verbesserung der Integration und Teilhabe sowie der Anerkennung der Qualifikationen teilnehmender Migrantinnen beitragen.

Netzwerktreffen

Die internationalen Frauen treffen sich regelmäßig zu aktuellen Themen. Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Termine werden auf der Homepage vom Forum Internationaler Frauen bekannt gegeben.

Kontakt

Forum Internationaler Frauen
Baden-Württemberg e. V.
Postfach 4105
70718 Fellbach

Beratung

Die Sprechstunde bei Dr. Lucimara Brait-Poplawski findet donnerstags zwischen 10:30 Uhr und 14:00 Uhr nach Vereinbarung statt. Voranmeldung via Email.

Bankverbindung

Forum Internationaler Frauen
Baden-Württemberg e. V.
Volksbank Stuttgart eG
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