Online Vortrag mit Diskussion
(Un)Gleichstellung und (un)gleiche Teilhabe von Frauen mit Einwanderungsgeschichte im Recht und in der Politik – Eine Bestandsaufnahme
Die Gleichstellung von Frauen und der Schutz vor ungleicher Behandlung von Frauen aufgrund persönlicher Merkmale sind in der deutschen Gesetzgebung und den internationalen Verträgen der Vereinten Nationen verankert.
Diese Rechtsvorschriften gelten für alle Frauen und Mädchen, unabhängig davon, ob sie Einwanderungsgeschichte haben oder nicht.
Allerdings scheint die Umsetzung dieser rechtlichen Gleichstellungsnormen im Gender Mainstream auf unterschiedlich geprägte Hindernisse zu stoßen, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen mit Einwanderungsgeschichte beeinträchtigen. Eines ergibt sich aus dem deutschen Staatsbürgerschafts-recht, andere scheinen nicht nur in der unzurei-chenden Verlinkung der Institutionen im Bereich der Gleichstellung und Integration, sondern auch in derfehlenden Konsolidierung einer intersektionalen Politik zu liegen. Diese zielt darauf ab, mehrfache Diskriminierungen und Ausgrenzungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Herkunft abzubauen. In Zeiten, in denen die demokratische Repräsentation geschwächt wird und Arbeitsplätze aufgrund Fachkräftemangel unbesetzt bleiben, stellen sich folgende Fragen:
- Wie können rechtliche und politische Hindernisse abgebaut werden?
- Welche Rolle spielen qualifizierte Frauen mit Einwanderungsgeschichte für den Gesellschaftszusammenhalt?
- Wie können Frauen mit Einwanderungsgeschichte die deutsche Demokratie durch ihre bürgerschaftliche Beteiligung stärken?
Einladung „(Un)Gleichstellung und (un)gleiche Teilhabe – Frauen mit Einwanderungsgeschichte“
Programm
Online – Vortrag mit Diskussion zum Thema: „(Fehlende) politische Partizipation von Frauen* mit Einwanderungsgeschichte – eine rechtliche Analyse“
19.00 Uhr – Eröffnung und Begrüßung
Grußwort
Ayse Özbabacan, Integrationsbeauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart
Referentin
Yagmur Özkan, Rechtsanwältin, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, Johann Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Eingewanderte Frauen und Männer, die weder die deutsche noch die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes besitzen, sind vom Wahlrecht ausgeschlossen.
- Welche Möglichkeiten und mögliche Schwierigkeiten haben ZuwandererInnen, sich politisch zu beteiligen?
- Welche Bedeutung hat die politische Partizipation durch Wahlen?
- Gibt es Hindernisse für Frauen mit Einwanderungsgeschichte?
- Welche rechtlichen Aspekte der Gleichstellung gibt es für die Kategorie “Frauen mit Migrationshintergrund”?
- Wie wird in diesem Zusammenhang Intersektionalität behandelt?
- Gibt es rechtliche Möglichkeiten für die Förderung von Frauen mit Einwanderungsgeschichte?
Auf diese Fragen suchen wir Antworten und Lösungen.
Moderation
Dr. rer. pol. Lucimara Brait-Poplawski, Vorsitzende Forum Internationaler Frauen Baden-Württemberg
20:30 Uhr – Ende der Veranstaltung